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VOD: "Aktuelle Debatte um Satzungsleistungen – unsere Position"

📢 Aktuelle Diskussion zu Krankenkassenleistungen und Osteopathie

 

In den letzten Wochen wurde öffentlich diskutiert, ob freiwillige Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen möglicherweise gestrichen werden könnten.

 

Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) hat dazu eine sachliche Einordnung veröffentlicht.

 

Wichtig zu wissen:
👉 Es handelt sich nicht um eine beschlossene Maßnahme, sondern um eine politische Forderung.
👉 Viele Krankenkassen haben bereits signalisiert, an ihren freiwilligen Leistungen festhalten zu wollen.

 

Unabhängig davon zeigt die aktuelle Diskussion erneut, wie wichtig klare gesetzliche Regelungen und Qualitätsstandards in der Osteopathie sind.

 

Wir unterstützen die Forderungen des VOD bedingungslos.
Fachpraxis für Osteopathie – Maren Nissen

 

Den vollständigen Hinweis des VOD finden Sie hier:



 

Brief vom VOD vom 25.02.2026

 

"Liebe Mitglieder,

 

in den vergangenen Tagen haben Äußerungen des KBV-Vorsitzenden Andreas Gassen zur möglichen Streichung freiwilliger Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen für mediale Aufmerksamkeit gesorgt.

 

Wir möchten Sie dazu sachlich informieren und zugleich beruhigen:

  • Es handelt sich um eine politische Forderung, nicht um eine beschlossene Maßnahme.
  • Die Entscheidung über Satzungsleistungen liegt bei den Krankenkassen, die bereits erklärt haben, auf die Forderung nicht einzugehen und an den freiwilligen Leistungen festhalten zu wollen.

In der öffentlichen Diskussion wird von einem Einsparpotenzial von rund einer Milliarde Euro gesprochen. Bei Gesamtausgaben der GKV von über 340 Milliarden Euro entspricht das weniger als 0,3 Prozent. Selbst eine vollständige Streichung aller Satzungsleistungen würde das strukturelle Finanzproblem der GKV nicht lösen, was unter anderem auch die Reaktion der GKV erklärt.

 

Wichtig ist zudem: Satzungsleistungen sind der verbleibende Wettbewerbsraum im Kassensystem. Ihre Abschaffung würde faktisch das Ende eines relevanten Wettbewerbsinstruments bedeuten und die GKV weiter schwächen.

 

Für die Osteopathie gilt außerdem:

Rund 19 Millionen Menschen in Deutschland finanzieren osteopathische Behandlungen heute zu einem erheblichen Anteil selbst. Krankenkassenzuschüsse betreffen nur einen Teil der Behandlungen und sind klar gedeckelt.

 

Entscheidend ist aus unserer Sicht etwas anderes:

Die aktuelle Diskussion zeigt erneut, wie wichtig eine bundesgesetzliche Regelung der Osteopathie ist. Ein Berufsgesetz schafft klare Qualitätsstandards, Rechtssicherheit und Transparenz – für Patientinnen und Patienten ebenso wie für Krankenkassen. Zuschüsse könnten dann gezielt an qualifizierte Fachkräfte mit verbindlichen Standards gebunden werden.

 

Osteopathisch qualifizierte Behandlerinnen und Behandler übernehmen Verantwortung in der Versorgung vor Ort, schaffen zusätzliche Angebote und entlasten Haus- und Facharztpraxen. Das stärkt die Versorgung – ohne zusätzliche Belastung des Sozialsystems.

 

Gemeinsam mit dem Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO) werden wir die politische Diskussion als Osteopathie Allianz weiterhin konstruktiv begleiten und uns klar für eine sachliche Einordnung einsetzen.

 

Wir halten Sie über alle Entwicklungen informiert.

 

Mit kollegialen Grüßen

Ihr VOD-Vorstand"